Wer ruft an? – ERFAHRUNGSBERICHTE Wem gehört diese Rufnummer

9Feb/115

08007777727


9. Februar 2011

Ich wurde von 08007777727 angerufen. Der Anrufer erzählte mir etwas von einem 100 Euro Gutschein für Kosmetik welchen ich gewonnen haben soll. Zum Abgleich wollte man dann meine Daten wissen, um zu prüfen ob diese auch korrekt sind. Sowohl meine Adresse als auch mein Name waren ihm bekannt. (Könnte daran liegen das diese Daten im Telefonbuch zu finden sind)

Nach dem Datenabgleich fing er an etwas von einer Gewinnspiellotterie zu erzählen die mich 9,99 Euro die Wochen kosten würden.... so oder so ähnlich.

Ich gehe mal stark davon aus das ich auf solche Abofallenabzocker reingefallen bin. Wusste schon das es sowas gibt aber das ging alles irgendwie so schnell das ich jetzt nicht mehr genau weiss was ich gesagt habe und was er gesagt hat.

Hoffe sehr das es noch andere betroffene gibt die sich vielleicht damit auskennen und mir ihre Erfahrungen mitteilen können. Über eine schnelle Antwort wäre ich dankbar!

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Anruf von 08007777727 bekommen? Kommentiere Deine Erfahrung und helfe anderen mehr über diese Nummer zu erfahren.
eintrag von Rüdiger Alth....


Kommentare (5)
  1. Pass bloß auf! Den Gutschein den du bekommen wirst beinhaltet:

    “Ihre Aktivierung für gluecksfinder.net haben wir wie gewünscht in Vollmacht am 18.01.2011 durchgeführt. Ihr Aktivierungscode lautet: …”

    Also wenn die keine Abzocker sind weiß ich auch nicht!????

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  2. Hallo ich habe auch Probleme mit Glücksfinder und Telomax Sie wollten gestern Geld(29,90€) über meine Telekomrechnung eintreiben.
    Darauf habe ich gleich der T-Com ein Verbot und Widerspruch für diesen Betrag erteielt.Darauf hat die T-Com diesen Betrag in der Rechnung vermerkt und werden nur den Restbetrag der Rechnung von mein Konto buchen.Desweiteren habe ich der Telekom verboten Geld ohne meine Zustimmung von Mehrwertanbietern wie Telomax über meine Anschluß zubuchen und auf den Rechnungslegungsverbot der Bundesnetzagentur hingeweisen.Auch bei der BNA habe ich eine Telefonisch und schriftlich per Mail über Telomax beschert.
    Ein Anruf bei telomax habe ich auch getätigt und bekamm eine Antworten wie das Sie Supunternehmen sind und das Geld für AK-Consalting eintreiben und diese Firma über meine Zahlungsverweigerung informieren werden.Desweiteren habe ich über das Rechnungslegungsverbot der BNA hingewiesen.Dies stimmt nicht und Sie sind im Rechtsstreit mit der BNA bekamm ich als Antwort.
    Wie gesagt Einspruch machen und kein Geld überweisen an diese Abzocker oder zurückholen lassen von der Bank.Wenn doch Mahnungen kommen Einspruch und abwarten was passiert die wollen nur einschüchentern und Geld sehen .Den Rechtlich haben die null Chance.

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  3. Der Laden zeigt keinerlei Kulanz und es ist klar das man davon die Finger lassen sollte wie in einem Schreiben von den Glücksfindern zu lesen ist:

    Sehr geehrter Herr xxxxxx,

    wir haben Ihre Nachricht dankend erhalten.

    Um sich von unserem angebotenem Service zu überzeugen haben wir Ihnen die Möglichkeit eingeräumt, diese 7 Tage ab Anmeldung ganz unverbindlich zu testen bzw. darüber nachzudenken.
    Die Frist beginnt ab dem Telefonat und nicht nach dem Erhalt der Belehrung.

    Bitte beachten Sie insbesondere das Widerrufsrecht: Ein Widerrufsrecht besteht infolge der gesetzlichen Regelung des § 312d Abs. 4 Nr. 7 BGB für die vertragsgegenständliche Leistung NICHT.

    Da Sie leider nicht fristgerecht widerrufen haben, innerhalb der 7 Tage, ist der Vertrag als abgeschlossen und wirksam anzusehen.

    Wir hoffen, Ihre Fragen umfassend beantwortet zu haben. Bitte zögern Sie nicht, bei weiteren Fragen auf uns zu zukommen. Unsere freundlichen Mitarbeiter der Kundenbetreuung stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Kundenbetreuung von Glücksfinder

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  4. ” …im §312d Abs. 4 Nr. 1 steht ja
    “…Dem Verbraucher steht ein Widerrufsrecht zu…” “… das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Erbringung von WEtt- und Lotterie-Dienstleistungen, es sei denn, dass der Verbraucher seine Vertragserklärung telefonisch abgegeben hat.”

    Es handelt sich hier um eine Ausnahme von der Ausnahme:
    Man hat ein Widerrufsrecht AUSSER bei Glücks/Lottogeschäften aber nur wenn diese NICHT TELEFONISCH abgeschlossen worden sind. Hier wurde aber telefonisch das Geschäft geschlossen somit gilt die Ausnahme der Glücks/Lotteriegeschäfte nicht -> Widerrufsrecht besteht. ”

    Und auch wenn die sich hier auf Punkt 7 beziehen und nicht auf Punkt 4, greift es dennoch, denn es ändert sich ledglich die Art des tel. abgeschlossenen Geschäfts, nicht aber das Widerspruchsrecht.

    Also im Klartext: Die meinen ja, Du hättest telefonisch einen Vertrag geschlossen, also hättest Du laut diesem Paragraphen sehr wohl Widerrufsrecht. Und dies hast Du fristgemäß genutzt. Von sieben Tagen steht da nämlich gar nichts, sondern 14 Tage ab Belehrung, und die ist mit deren Witzbrief noch nichtmal erfolgt, da sie die gesetzlichen Vorschriften für Belehrungen (was diese alles enthalten müssen) nicht eingehalten haben.

    Du hast jetzt den schriftlichen Beweis, dass Dein Widerruf bei denen angekommen ist und auch wann. Heb das gut auf, denn evtl. brauchst Du es später als Beweis. Ob Du auf die blöde Mail von heute noch antworten willst, ist Dir natürlich überlassen. Ich konnte mir damals nicht verkneifen, denen folgendes zu mailen (bisher ohne weitere Reaktion):

    “Sehr geehrte Damen und Herren,

    über den von Ihnen verwendeten “Gesetzestext” kann ich nur müde lächeln …

    Sie beriefen sich in Ihrer früheren Mail bereits auf das
    Verbraucherschutzgesetz, dort insbesondere auf die Regelung der
    telefonischen Absatzgeschäfte. Dieses Gesetz greift in Ihrem Fall nach wie
    vor, und hier gilt auch weiterhin: 14 Tage Einspruchfrist ab Erhalt der
    schriftlichen Bestätigung. Abgesehen davon, dass ich die vorgeschriebene
    Bestätigung in der gesetzlich vorgeschriebenen Form & Inhalt bis heute
    überhaupt nicht erhalten habe: Die Frist von 14 Tagen auf Ihren Witzbrief
    hin habe ich definitiv eingehalten, habe somit keinen rechtsverbindlichen
    Vertrag abgeschlossen und werde für Ihre dubiosen Machenschaften
    selbstverständlich n i c h t zahlen.

    Ich bitte Sie erneut, mich nicht weiter mit nervigen Zuschriften zu
    belästigen, weder per Mail noch postalisch. Auf alle weiteren Reaktionen
    Ihrerseits, die nicht das Nichtvorhandensein eines mit mir geschlossenen
    Vertrags zum Inhalt haben, werde ich nunmehr nicht mehr reagieren. Alles
    Weitere wird nur noch über die Gerichte geklärt.

    Hochachtungsvoll …”

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  5. Es ist natürlich alles richtig, was “Die Lösung” geschrieben hat. Generell möchte ich aber hinzufügen, dass ein Vertrag nur dann zustande kommen kann, wenn beide Vertragsparteien auch einen solchen Vertrag abschließen wollten. Dies dürfte bei der Mehrzahl der Betroffenen hier nicht der Fall sein, da im erfolgten Werbeanruf nicht von einem Vertragsabschluss die Rede war, und die Angerufenen bewusst getäuscht wurden. Der daraus konstruierte Vertrag wird keiner gerichtlichen Prüfung standhalten. Betroffene sollten in keinem Fall zahlen, sofort gegen die Telefonrechnung Widerspruch einlegen, den unstrittigen Teil der Telefonrechnung überweisen, und auf keine Mahn- und Drohschreiben von Telomax und Konsorten reagieren.

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