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115 Nummer für einen Einheitlichen Behördenruf
8. November 2010
Nummern für den Einheitlichen Behördenruf (EBR) dürfen ausschließlich für die Kontaktaufnahme mit der Verwaltung genutzt werden. Über den EBR sollen Bürger, Unternehmen und Institutionen die gesamte Verwaltung in Deutschland erreichen. Viele einfache, wiederkehrend auftretende Anliegen sollen sofort im Erstkontakt erledigt werden. Komplexere Fragen sollen in einem Verbund aus Service-Centern der verschiedenen Verwaltungsebenen an die zuständigen Stellen elektronisch oder per Telefon zur Beantwortung weitergeleitet werden.
Die 115er Nummern wurden dem Bundesministerium des Innern (BMI) zugeteilt.
Anwahl:
- im Ortsnetz: Präfix 0, Ortsnetzkennzahl, Teilnehmerrufnummer 115
- nationale Teilnehmerrufnummer: Präfix 0, Dienstekennzahl 32, Teilnehmerrufnummer 115
- Mobilfunk: Kurzwahl 115