Wer ruft an? – ERFAHRUNGSBERICHTE Wem gehört diese Rufnummer

11Jan/112

Eine Fangschaltung nutzen/einrichten – (MCID)


11. Januar 2011

Um sich vor unbekannten Anrufern zu schützen, die einen mit ungewollten Werbeanrufen belästigen, einen anschreien, beschimpfen oder gar bedrohen, kann man sich eine kostenpflichtige Fangschaltung einrichten lassen. Haben Sie dies vor, müssen Sie diese schriftlich bei Ihrem Netzanbieter beantragen und begründen warum Sie eine solche Fangschaltung benötigen.

Ist die Fangschaltung aktiv und ruft Sie nun der Unbekannte wieder an, wird alles genau festgehalten und Ihnen per Post zugesand. Diese Dokumente können Sie für gerichtliche Schritte nutzen.

Am besten Sie setzen sich bei Bedarf mit Ihrem Betreiber in Verbindung und besprechen die Vorgehensweisen und klären die Rahmenbedingungen für Fangschaltungen, die bei jedem Telefonanbieter unterschiedlich sind ab.

Ist Ihre Fangschaltung erfolgreich verlaufen und der Täter ermittelt, konnen Sie alle für Sie entstandenen kosten geltend machen.

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eintrag von UserMod


Kommentare (2)
  1. Guten Tag,

    ganz nett Eure Infoseite über Fangschaltungen.
    Ich hätte da ein paar Nachträge, die meiner Meinung nach nicht fehlen sollten.

    Im E-Mail und SMS Verkehr können Fangschaltungen nicht eingesetzt werden.

    Anträge für Fangschaltungen müssen für die Zukunft gestellt werden. Für die Vergangenheit ist dies nicht möglich. In diesem Fall müsste man sich an die Polizei wenden.

    Der Inhaber der Rufnummer die Sie mit einer Fangschaltung belegt haben, wird darüber Informiert. Es gibt wenige Ausnahmen, wie etwa wenn Sie Rache zu befürchten haben.

    Ich persönlich bin kein Freund von Fangschaltungen. Viel zuviel Aufwand, mit wenig Erfolgsaussicht.

    Mit den besten Grüßen ein Telefon geschädigter aus dem schönem Allgäu

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  2. Meint ihr wirklich, dass bei der Telekom eine Rückverfolgung der anonymen Rufnummern nicht möglich ist? Durch eine Fangschaltung könnte man doch evtl.. die Offenlegung der anonymen Anrufe beantragen….

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