Wer ruft an? – ERFAHRUNGSBERICHTE Wem gehört diese Rufnummer

23Feb/112

00491805052304


23. Februar 2011

Seit Tagen werden ich mehrfach von dieser deutschen Telefonnummer angerufen. Es kann sich wohl nur um irgendeine Firma handeln die mir was andrehen will. Komme aus Österreich und werde die Nummer sicher nicht zurückrufen. Wo kann man sich in Deutschland über solche Nummern beschweren?

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Anruf von 00491805052304 bekommen? Kommentiere Deine Erfahrung und helfe anderen mehr über diese Nummer zu erfahren.
eintrag von Tohr


Kommentare (2)
  1. Bei mir ist es auch die +491805052304.

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  2. Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen vom 29. Juli 2009.
    Es ist tröstlich für viele Leute, die belästigt werden, dass hier ein Forum ist, bei dem man sich nicht einloggen muss, sondern bis auf die IP-Adresse ist es hier anonym. So weit so gut. Da die meisten aber nur Geschichten erzählen und untätig bleiben (s. unten, was zu tun ist), hat es damit sein bewenden. Aufgrund der Vielzahl der ungezügelten Anrufe (z.B. predictive dialer, cold calls und Ping-Anrufe) muss aber was getan werden. Da das unerlaubte Anrufen eine O r d n u n g s w i d r i g k e i t ist, (Zitat aus dem Gesetz: ab sofort können Verstöße gegen das bestehende Verbot der unerlaubten Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden) geschieht in Deutschland Folgendes über die Bundesnetzagentur: das Formblatt, mit dem man die Rufnummer melden kann, wird am PC ausgefüllt und nach dem Ausdrucken unterschrieben abgeschickt. Leider dauert die Antwort sehr lange und nicht immer ist eine ladungsfähige Anschrift angegeben, denn die braucht man unbedingt. Dazu bitte „Anzeige bei der Polizei“ einsehen. Im Übrigen kann man auch anrufen: 0291 9955-206. Es ist sehr oft besetzt. In der Zwischenzeit gibt es schon wieder neue Rufnummern, die anrufen. Da ist es fast schon ein Wunder, wenn dann noch jemand Lust hat, dem Callcenter eine U n t e r l a s s u n g s e r k l ä r u n g abzufordern. Auch muss man erstmal ein ordentliches Anschreiben zuwege bringen; darin sollte als Begründung immer das „unerlaubte Anrufen“ drin stehen. Zitat aus dem Gesetz: Im Gesetz wird klargestellt, dass ein Werbeanruf nur zulässig ist, wenn der Angerufene vorher schriftlich ausdrücklich erklärt hat, Werbeanrufe erhalten zu wollen. Da muss sich jeder Einzelne natürlich sicher sein, dass er nicht im Kleingedruckten seines Vertrages mit der Telefongesellschaft oder in einem anderweitigen Vertrag erlaubt hat, Werbeanrufe und Werbung entgegen zu nehmen. Weiter: In verschieden Foren kann man auch gute Anschreiben kopieren z.B. bei antispam.de. Am Schluss sollte eine vorbereitete Unterlassungserklärung beigefügt sein, die der CC-Betreiber ausfüllen kann. Kommt keine Antwort, sollte man überlegen, ob es sich lohnt, eine Unterlassungs k l a g e über einen Anwalt einzureichen. Falls das Flügelschlagen bereits zur Einstellung der Anruferei geführt hat, ist ein weiteres Vorgehen gegen diesen CC-Betreiber nicht mehr notwendig. Bin ich aber rechtsschutzversichert und meine Versicherung übernimmt die Kosten, sollte man klagen. Alle Urteile sind Einzelurteile, deshalb wäre es gut, wenn es Grundsatzurteile geben würde, das o.a. Gesetz ist nämlich eine ziemlich neue Variante des Verbraucherschutzes. Durch Zufall hatte ich vor mehreren Monaten eine Anzeige bei der Polizei gestellt, nicht wissend, dass es erstmal keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit ist. Die antwortende Staatsanwaltschaft stellte das Ermittlungsverfahren ein, weil ja keine Straftat vorlag. Da hatte ich aber den Namen des CC-Betreibers, gegen den ich nun vorgehen konnte. Das Ergebnis ist noch offen. Das Vorgehen über den Verbraucherschutz empfehle ich nicht. Mein Wunsch wäre eine Sperrmöglichkeit wie bei der Fritzbox oder ähnlichen Einrichtungen. Ein Telefon von Panasonic soll das bereits können. Eine Bemerkung zu Begriffen in diesem Forum: jeder kann sich irren oder im Irrtum befinden: ein Mitschnitt des Gesprächs muss angekündigt sein und ist ohne Ankündigung unzulässig. Ein immer wieder herumgeisterndes „ja“ in diesen Gesprächen erfüllt keinen Vertragsabschluss, der muss immer schriftlich erfolgen und kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Wird schon Geld abgebucht, weil die Kontodaten im Dusel preisgegeben worden sind, sollte man eine Rücklast vornehmen lassen; die Bank kann über den abbuchenden Kunden Auskunft erteilen. Zum Schluss: Ich würde mir mehr Ergebnisse auf diesen Seiten wünschen.
    http://www.bundesnetzagentur.de/
    http://www.bmj.de/

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