01.10.2010 – Abschaltung durch Bundesnetzagentur von 26 (0)900er Nummern
2. Oktober 2010
Am 01. Oktober 2010 gab die Bundesnetzagentur folgendes bekannt:
Es wurden die Abschaltung von 26 hochpreisige 0900er - Rufnummern angeordnet und die von 18 zugeteilten aber noch nicht geschaltetetn Rufnummern. Für Verbindungen zu neun dieser Nummern hat die Bundesnetzagentur jeweils ein Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot ausgesprochen. Betroffen sind folgende Rufnummern:
- 0900 3 102 104 (09003102104)
- 0900 3 102 109 (09003102109)
- 0900 3 196 704 (09003196704)
- 0900 3 196 706 (09003196706)
- 0900 3 210 205 (09003210205)
- 0900 3 240 205 (09003240205)
- 0900 5 106 679 (09005106679)
- 0900 5 779 932 (09005779932)
- 0900 5 779 931 (09005779931)
Dieses Rechnungslegungsverbot bedeutet, dass betroffene die über die jeweilige Rufnummer im genannten Zeitraum zu Stande gekommenen Verbindungen nicht mehr in Rechnung stellen darf.
Ins Rollen kam diese Aktion durch zahlreiche Verbraucherbeschwerden zu telefonisch vorgetäuschten Gewinnbenachrichtigungen. Die Maßnahme richtet sich gegen 7 Unternehmen die zuvor bereits aufgefallen waren.
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